Aktualisieren Sie jetzt Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung
Seit dem 14.05.2024 müssen Website-Betreiber ihre Impressum- und Datenschutzerklärung-Begriffe aufgrund des neuen Digitale-Dienste-Gesetzes anpassen. Die Änderungen betreffen nur die konkreten Bezeichnungen, nicht die inhaltlichen Bestimmungen. Wer alte Begriffe wie „Telemediengesetz“ oder „TTDSG“ verwendet, sollte diese aktualisieren; Anwälte empfehlen gesetzliche Bezeichnungen generell zu vermeiden.
Die genauen Details können Sie hier bei e-recht24.de nachlesen.
Wir sind Ihnen hier gerne behilflich und passen das Impressum und die Datenschutzerklärung Ihrer Website an. Schreiben Sie unverbindlich.